Eltern-ABC

A

FLP = Fachlehrperson
KLP = Klassenlehrperson
JC  = Jugendcoach
KSVP = Kreisschulvorstandspräsident
KSVO = Kreisschulvorstand
SL = Schulleitung
SPD = Schulpsychologischer Dienst
SSA = Schulsozialarbeit
SuS = Schülerinnen und Schüler
SV = Schulverwaltung

Krankheitsbedingte Absenzen sind der Schulverwaltung durch die Eltern / Erziehungsberechtigten telefonisch vor der ersten Lektion unter der Telefonnummer +41 56 269 21 45 zu melden. Gemeldete Absenzen werden durch die Schulverwaltung im LO (Lehreroffice) erfasst. Nicht gemeldete Absenzen gelten als unentschuldigt.

Die Schulverwaltung ist telefonisch ab 07:15 Uhr erreichbar.

Als Entschuldigungsgründe für das Fernbleiben vom Unterricht gelten:

  • Krankheit oder Unfall einer Schülerin / eines Schülers
  • Tod eines nahen Verwandten
  • Arzt- oder Zahnarzttermine, welche nicht ausserhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden können. Vereinbarte Arzt- oder Zahnarzttermine bereits im Voraus der Klassenlehrperson oder auf der Schulverwaltung melden.

Die SuS müssen nach jeder Absenz von länger als einer Woche oder auf Verlangen der KLP oder der SL auch vorher, ein ärztliches Zeugnis vorlegen.

Schulordnung ab 10 02 2025

Bei einem Umzug / Wegzug innerhalb des Schulkreises, melden Sie bitte die Änderung der Adresse schnellstmöglich der Schulverwaltung (mindestens eine Woche vor dem Umzug).

Obligatorische ärztliche Austrittsuntersuchung in der Oberstufe

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Um diese Vorsorge zu gewährleisten, sieht das Gesetz im Kanton Aargau eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung in der zweiten oder dritten Oberstufenklasse vor.

Der Untersuch soll wenn immer möglich beim Kinder- oder Hausarzt erfolgen.

Der Unterricht an den staatlichen Schulen ist während der obligtorischen Schulzeit kostenlos. Die Gemeinden geben den SuS die Lehrmittel- und Schulmaterialien unentgeltlich ab. Knaben und Mädchen erhalten das gleiche Bildungsangebot. Sie werden in allen Fächern gemeinsam unterrichtet.

Bitte melden Sie sich bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde frühzeitig bei unserer Schulverwaltung, damit diese die notwendigen Vorbereitungen zur Aufnahme Ihrer Kinder an die OSUA vorbereiten kann. Mindestens zwei Wochen vor Eintritt in die OSUA.

Für die Anmeldung des Kindes / der Kinder füllen Sie bitte das Personalblatt aus.

  • Die Klassenlehrperson (KLP) ist die erste Anlaufstelle für schulische Anliegen der Eltern / Erziehungsberechtigten.
  • Die Fachlehrperson (FLP) ist die erste Anlaufstelle, wenn sich ein Anliegen auf ein spezielles Fach bezieht.
  • Die Schulleitung (SL) steht den Eltern zur Verfügung, wenn diese Fragen besprechen möchten, welche die ganze Stufe betreffen oder wenn die Gespräche mit einer Lehrperson nicht zur Einigung geführt haben. Die SL hat eine vermittelnde Funktion. Ziel ist es, gemeinsam einen Weg zu finden, bei dem das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. 
  • Die Schulverwaltung (SV) hilft den Eltern/Erziehungsberechtigten in administrativen Fragen (Auskünfte über Termine, Bestätigungen für Kinderzulagen für SuS über 16 Jahre, usw.) und ist diejenige Stelle, an welche die Absenzen von SuS z melden sind.
  • Der Kreisschulvorstand ist zuständig für die strategische Führung der OSUA und für politische Themen. Sie steht den Eltern/Erziehungsberechtigten zur Verfügung, wenn diese mit der SL nicht einig sind. Zudem können Eltern mit allgemeinen schulpolitischen Anliegen an den Kreisschulvorstand gelangen.

 

Aufgabenhilfe wird an der Oberstufe nicht angeboten. Die Eltern informieren sich privat oder bitten die Klassenlehrperson um Hilfe.

Ab Schuljahr 2022/23 erfolgen die Übertritte an die Mittelschulen und Berufsmittelschulen erstmals auf der Grundlage der Noten in den Fächern nach neuem Aargauer Lehrplan.

Die Aufnahmebedingungen ab Schuljahr 022/23 werden im Merkblatt vom Kanton erläutert.

Wir erwarten, dass die Kinder und Jugendlichen ausgeruht, gut ernährt und korrekt, sowie den Witterungsverhältnissen angepasst gekleidet zur Schule kommen. Sportkleidung (Trainingsanzüge, Trainer- bzw. Turnhosen, usw.) sollte ausschliesslich im Sportunterricht getragen werden.

Schulordnung ab 10 02 2025

Gesundes Essen gibt Ihrem Kind Energie. Energie braucht es, um zu Lernen, Entdecken, Spielen und Wachsen.

 

Mit dem schulärztlichen Dienst und den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wird die Gesundheit von Aargauer Schülerinnen und Schüler gefördert mit dem Ziel Erkrankungen zu verhindern. Die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen finden in der Regel bei der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. beim eigenen Kinder-oder Hausarzt statt.

Während der Oberstufen-Schulzeit findet diese in der 2. oder 3. Oberstufenklasse statt. Diese Untersuchung beinhaltet neben der körperlichen Untersuchung ein Beratungsgespräch, in dem individuelle Fragen zu Gesundheit und Prävention besprochen werden können.

Kinder und Jugendliche, die bis zu der von der Schule kommunizierten Frist keine Untersuchung vorgenommen haben, werden von der Schulärztin oder vom Schularzt untersucht.

Die entsprechenden Formulare werden von der Schule an die SuS abgegeben und die Fristen werden direkt mitgeteilt.

Folgende Unterlagen müssen zum Besuch bei Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt mitgenommen werden:

  • Ausgefüllter Gutschein
  • Ärztliches Befundblatt
  • Ausgefüllter Jugendfragebogen
  • Impfausweis
  • Brille, Hörgeräte oder andere Hilfsmittel

Nach der Untersuchung muss eine Kopie des von der Ärztin bzw. vom Arzt unterschriebenen Gutscheins an die Klassenlehrperson oder auf der Schulverwaltung abgegeben werden.

B

Die Berufslehre ist in der Schweiz der übliche Weg, einen Beruf zu erlernen. Ungefähr 2/3 aller SuS schlagen diesen Weg ein. Eine abgeschlossene Berufslehre (über 300 Berufe) bildet die Voraussetzung für den Eintritt in den Arbeitsmarkt. Begabte und leistungswillige Jugendliche, welche eine Berufslehre absolvieren, können zusätzlich zum Pflichtunterricht an der Berufsmittelschule einen ergänzenden Unterricht besuchen und die Berufsmaturität erreichen. Mit diesem Abschluss ist der Zugang zum Studium an der Fachhochschule möglich.

Schnupperlehren, Berufsmessen, Informationstage und Kontakte mit ask sowie die Nutzung des Lehrstellenportals LENA sind zentrale Elemente zur Berufswahl- und Lehrstellenfindung. Den SuS sind diese Anlässe in der Regel nach begründetem Gesuch zu bewilligen. Offene Lehrstellen im Unteren Aaretal finden sich in erster Linie in der Lokalzeitung "Die Botschaft", auf Berufsberatung.ch und dem Lehrstellennachweis des Kantons Aargau LENA.

Regelung an der OSUA zur Berufswahl- und Lehrstellenfindung:

Schnupperlehren während des zehnten Schuljahres (2. Oberstufe) dienen in erster Linie der Berufswahlfindung und sind zwingend während den Ferien zu absolvieren. Zudem führen alle zweiten Oberstufenklassen im Frühling eine Schnupperwoche durch, während der die SuS angehalten sind, zwei bis drei verschiedene Schnupperlehren zu absolvieren.

Berufsmessen und/oder Informationstage werden im Normalfall während des achten Schuljahres mit der gesamten Klasse besucht.

Schnupperlehren im elften und letzten Schuljahr (3. Oberstufe) dienen normalerweise dazu, eine Lehrstelle zu finden. Während dieser Schnupperlehren haben sowohl die Lehrbetriebe als auch die SuS Gelegenheit, sich gegenseitig näher kennen zu lernen und dabei herauszufinden, ob es passt. Diese Schnupperlehren können jederzeit und nach Möglichkeiten der Lehrbetriebe absolviert werden. Es bedarf dazu ein Dispensationsgesuch, welches durch die Schülerin / den Schüler, die Eltern, die KLP und die Schulleitung unterschrieben werden muss. Zudem muss im Anschluss an die Schnupperlehre eine Bestätigung des Lehrbetriebes über die absolvierte Schnupperlehre (in der Regel ein Schnupperbericht) von der Schülerin oder dem Schüler an die Klassenlehrperson abgegeben werden.

Im Falle einer Beschwerde seitens der SuS oder der Eltern / Erziehungsberechtigten kann das Beschwerdeformular verwendet werden.

An jedem 20. des Monates, welcher auf einen Werktag fällt, besteht für die Eltern/Erziehungsberechtigten die Möglichkeit eines offiziellen Schulbesuchs. Es wird empfohlen, sich vorab kurz mit der KLP abzusprechen. Weitere Schulbesuchstage oder Projekte werden individuell kommuniziert.

Kinder und die meisten Jugendlichen bewegen sich gerne und häufig, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben. Regelmässige Bewegung ist Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Bewegte Schule

Die Mehrheit der Jugendlichen beginnt nach der obligatorischen Schulzeit mit der Berufsbildung. Manche Jugendliche brauchen jedoch zusätzliche Unterstützung beim Einstig in die Berufswelt. Sie können sich bei der KSB für ein kantonales Brückenangebot anmelden. Diese dauert in der Regel 2 Jahre. Dieses Angebot unterstützt die Jugendlichen dabei, den für sie passenden Beruf zu finden, fehlendes schulisches Wissen aufzuarbeiten sowie ihr Lern- und Arbeitsverhalten zu verbessern.

Bei allfälligen Fragen zum Angebot und/oder der Anmeldung steht Ihnen die KLP zur Verfügung.

Brückenangebot

C

D

Für Fragen zum Unterricht oder zu Problemen Ihres Kindes in der Klasse, wenden Sie sich in erster Linie an die entsprechende Fachlehrperson. Sollten keine Lösungen gefunden werden können, wenden Sie sich an die Klassenlehrperson. Erst in dritter Instanz, wenden Sie sich an die Schulleitung.

Die Einhaltung dieses Instanzenweges ermöglicht es, dass Probleme sachlich und pragmatisch gelöst werden können.

Computer, Smartphones und weitere digitale Medien gehören zu unserem Alltag. Sie faszinieren Kinder und Jugendliche. Wie können Sie als Eltern Ihre Kinder und Jugendliche begleiten?

Elternratgeber OSUA

Digitale Medien

Wird bei Bedarf für Elterngespräche ein Dolmetscher/eine Dolmetscherin benötigt, erfolgt die Organisation über die Schule. Die Kosten werden ebenfalls von der Schule übernommen.

E

Die OSUA befindet sich am Standort in Klingnau, wo 12 Abteilungen der Sekundar- und Realschule unterrichtet werden. Die OSUA wird von allen Primar-SuS der Gemeinden Döttingen, Klingnau und Koblenz besucht.

Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Klingnau und Koblenz besuchen die Bezirksschule in Bad Zurzach.

Oberstufe Zurzach

Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Döttingen besuchen die Bezirksschule in Leuggern.

Oberstufe Kirchspiel

 

Von der Schule (SL, KLP) einberufene Elternabende/Elterngespräche sind für Eltern/Erziehungsberechtigte obligatorisch wahrzunehmen (SchulG § 35, § 36a, Abs. 2).

LP haben die Eltern / Erziehungsberechtigten über das Unterrichtsgeschehen, die Schülerleistungen, Anlässe, Schulreisen, Klassenlager zu informieren. Umgekehrt haben auch die Eltern / Erziehungsberechtigten die LP über Verhaltensänderungen ihres Kindes oder über Ereignisse (Umzüge, Trennungen, Änderungen im Sorgerecht usw.) die sich in dessen Umfeld abspielen, zu informieren, soweit dies für den Schulalltag von Bedeutung ist (SchulG § 36a, Abs.1).

Elternabende sind bei Lehrpersonen- oder Stufenwechsel obligatorisch und werden meistens zu Beginn eines Schuljahres durchgeführt. In den übrigen Fällen können, anstelle von Elternabenden, auch Einzelgespräche mit allen Eltern erfolgen.

Suchen Sie von sich aus immer den direkten Kontakt mit der Lehrperson!

 

Kinder zu erziehen ist eine spannende und grosse Herausforderung, bei der Sie die Hauptverantwortung für das Wohl Ihrer Kinder tragen. Eltern in unserer Gesellschaft nehmen diese Aufgabe sehr ernst und die meisten Eltern wissen instinktiv genau, was gut ist für ihr Kind und was nicht.

Manchmal ist Erziehung aber auch nicht einfach und man steht als Eltern vor der Frage, was angemessen ist und was nicht. Aus diesem Grund haben wir diesen Elternratgeber für Sie gestaltet, um Ihnen bei Fragen, die in der Erziehung immer wieder auftauchen, eine Orientierung zu geben.

Exemplare erhalten Sie auf der Schulverwaltung

Ethik und Religionen ist ein Schulfach und wird von LP unterrichtet. Das Fach bezieht sich nicht auf eine Konfession. Das Fach richtet sich nach dem kantonalen Lehrplan und ist obligatorisch für alle SuS der 1. + 2. Klasse der Oberstufe.

F

Es ist hilfreich, wenn die SuS persönliche Gegenstände mit ihrem Namen beschriften. Fundgegenstände werden drei Monate lang aufbewahrt. Bei Bedarf wenden sich die SuS direkt an die KLP bzw. an den zuständigen Hauswart.

G

Zähne sind für die Gesundheit und das Wohlbefinden sehr wichtig. Gründliches Zähneputzen und jährliche Kontrolluntersuchungen sorgen dafür, dass die Zähne gesund bleiben. Gesunde Zähne tragen zu einer guten Entwicklung bei und helfen beim Kauen und Sprechen.

Gesunde Zähne - Kanton Aargau

Das Sorgerecht ist ein "Alleinvertretungsrecht", d.h. auch für den anderen sorgeberechtigten Elternteil bindend. Sorgeberechtigte Eltern müssen sich gegenseitig absprechen, bevor sie mit der Schule kommunizieren.

Nicht sorgeberechtigte Eltern haben Anspruch auf Auskunft über "Zustand und Entwicklung ihres Kindes in der Schule" (ZGB §275a). Es sind keine Einmischungen und Kontrollen bei der Schule zulässig.

Zum Thema Gewaltprävention arbeitet der SSA und die Jugendcoachin einerseits mit der SL sowie dem Lehrerkollegium und andererseits direkt mit den Klassen oder einzelnen SuS.

Ohren und Augen sind unsere wichtigsten Sinnesorgane. Deshalb ist es wichtig, ihnen Sorge zu tragen. Hörprobleme brauchen frühzeitige Behandlungen.

Gutes Hören - Kanton Aargau

Mit den Augen entdecken Kinder die Welt. Die Augen entwickeln sich bis zum zehnten Lebensjahr und brauchen regelmässige Kontrollen.

Gutes Sehen - Kanton Aargau

H

Der Umgangston an der OSUA ist geprägt von Anstand und Respekt gegenüber den Menschen, der Natur als auch dem öffentlichen und privaten Eigentum.

Sämtliche Informationen zur Hausordnung, Schulareal und Schulhäuser OSUA finden Sie im unten angehängten Dokument.

Hausordnung

I

In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdepartement werden jährlich verschiedene Impfungen durchgeführt. Die OSUA informiert die Eltern über die Durchführung. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, ihr Kind für die jeweilige Impfung anzumelden.

Die Schulimpfungen werden im Auftrag des Departements Gesundheit und Soziales vom Impfdienst der Lungenliga Aargau in Zusammenarbeit mit den Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt. Im Zweijahreszyklus können Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Oberstufenklasse (10. und 11. Schuljahr) kostenlos geimpft werden. Der Impftermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Selbstverständlich können die Impfungen auch beim eigenen Haus- oder Kinderarzt durchgeführt werden (kostenpflichtig).

Impfdienst Lungenliga

Einverständniserklärung HPV / Hepatitis B

Einverständniserklärung Di-Te-Per-Pol / MMR 

Für den weiterführenden Instrumental- und Ensembleunterricht ist die Musikschule Klingnau zuständig.

Musikschule Klingnau

Seit dem Schuljahr 2013/2014 wird an der OSUA integrativ unterrichtet. Dies bedeutet, dass es keine Kleinklassen mehr gibt und alle Kinder und Jugendlichen die Regelklasse besuchen. Die KLP werden in der täglichen Arbeit, wenn immer möglich von SHP (Schulische Heilpädagoge/in) und Assistenzen unterstützt. Mittels Standortbestimmungen, individuellen Lernzielvereinbarungen und Förderplänen werden die SuS in ihrem Lernen unterstützt und in ihrer Entwicklung gefördert.

J

Unsere beiden Jugendcoaches haben für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern immer ein offenes Ohr. Vorgängig kann ein Termin vereinbart werden.

Schellenberg Tom

Stolz Samira

K

An der Oberstufe Unteres Aaretal kommunizieren wir zwischen Lehrpersonen / Schulleitung / Schulverwaltung und Eltern über die App "Klapp".

Weitere Informationen zu Klapp

Anleitung in verschiedenen Sprachen

Für verlorene oder zu reproduzierende Dokumente oder Gegenstände werden folgende Gebühren erhoben:

Ersatz ZeugnismappeCHF 20.00
Ersatz Neudruck ZeugnisCHF 50.00
Ersatz nicht zurückgebrachter Medien der RegionalbibliothekCHF 25.00 + Wiederbeschaffungspreis
SpindschlüsselersatzCHF 20.00

Für Schulmaterial, welches mutwillig beschädigt wurde, muss finanziell dafür aufgekommen werden.

Ist eine Lehrperson erkrankt, wird von der Schule, wenn immer möglich, der Unterricht aufrechterhalten. Es kann in Einzelfällen zu Unterrichtsausfall von einzelnen Lektionen kommen.

L

Es gibt verschiedene Arten von Lagern:  

  • Klassenlager finden jeweils zu Beginn oder gegen Ende des letzten Schuljahres statt
  • Das Sportlager findet jeweils zu Beginn des Schuljahres mit allen SuS der 2. Oberstufe statt
  • Schneesportlager für die 1. – 3. Oberstufe in Davos

Läusebefall kann immer und überall vorkommen und alle SuS betreffen. Kein Grund sich schämen zu müssen oder für mangelnde Hygiene. Wenn Sie bei ihrem Kind Kopfläuse entdecken, informieren Sie umgehend die KLP Ihres Kindes und die Eltern von Spielkameraden/-innen. Kontrollieren Sie alle Familienmitglieder. Dies ist der beste Weg, Ihre Familie und andere SuS zu schützen. Weiterführende Informationen finden Sie unter Lausinfo. Bei Lausbefall oder Verdacht auf diesen melden Sie sich umgehend bei der Schulverwaltung.

M

Gebrauch von Mobiltelefonen und anderen digitalen Endgeräten an der OSUA entnehmen Sie der Weisung.

Umgang mit Handys

N

Nach wie vor bestehen zum Teil falsche Rollenbilder von Mädchen und Knaben in der Berufswahl. Der jeweils im November stattfindende Nationale Zukunftstag ermöglicht es, den Jugendlichen ihre Zukunftsperspektiven zu erweitern. Mädchen und Knaben sollen früh für eine offene Berufswahl sensibilisiert werden. Er richtet sich an SuS der 1. Oberstufe.

Weitere Informationen

Dispensationsformular

O

P

Sämtliche Informationen zu den Bedingungen einer Promotion oder Remotion finden Sie in der unten angehängten Promotionsverordnung des Kantons Aargau.

Elternbroschüre

Wir fühlen uns wohl, wenn wir körperlich und psychisch gesund sind. Deshalb ist es wichtig, auch die psychische Gesundheit zu pflegen und zu stärken.

Weitere Informationen

Q

Urlaube bis 1 Tag und Q-Halbtage werden durch die Klassenlehrperson bewilligt. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson mindestens 3 Schultage im Voraus. Es ist auch ein kumulierter Bezug der freien Halbtage pro Quartal (max. 2 Tage) möglich.

Schulordnung

Urlaubsgesuch

R

Alle Kinder und Jugendlichen, die im Kanton Aargau leben, unterstehen der Schulpflicht. Sie dauert elf Jahre. Der Kindergarten dauert zwei, die Primarschule sechs, die Oberstufe drei Jahre. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken. Wer ein Kind, für dessen Schulbesuch er verantwortlich ist, nicht zur Schule schickt, kann mit Busse bestraft werden.

S

Die vollständigen Satzungen des Gemeindeverbandes OSUA finden Sie in diesem Dokument.

Satzungen OSUA

An jedem 20. des Monates, welcher auf einen Werktag fällt, besteht für die Eltern/Erziehungsberechtigten die Möglichkeit eines offiziellen Schulbesuchs. Es wird empfohlen, sich vorab kurz mit der KLP abzusprechen. Weitere Schulbesuchstage oder Projekte werden individuell kommuniziert.

Der schulärztliche Dienst überwacht die gesundheitlichen Verhältnisse an den Schulen.

Schulärztin für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe ist Dagmar Müller, Döttingen. Sie führt auch die Impfungen in Zusammenarbeit mit der Lungenliga durch.

Arztpraxis Dagmar Müller

Für die jährliche Kontrolluntersuchung bei einem Zahnarzt erhalten die SuS im Kindergarten ein "Gutscheinheft Volksschule". Es ist Sache der Eltern, die Untersuchungen bei einem Zahnarzt ihrer Wahl zu veranlassen. Die Kosten für den jährlichen Untersuch werden von den Gemeinden getragen.

 

 

An jedem 20. des Monates, welcher auf einen Werktag fällt, besteht für die Eltern/Erziehungsberechtigten die Möglichkeit eines offiziellen Schulbesuchs. Es wird empfohlen, sich vorab kurz mit der KLP abzusprechen. Weitere Schulbesuchstage oder Projekte werden individuell kommuniziert.

Dem Schul- und Bildungswesen steht im Kanton Aargau das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) vor. Vor Ort bilden Gemeinderat (strategische Führung) zusammen mit der Schulleitung (operative Führung) die Schulführung. Der Gemeinderat wird von den Stimmbürgerinnen und –bürgern gewählt. Die Schulleitung wird durch den Gemeinderat angestellt. An der Oberstufe Unteres Aaretal obliegt die strategische Führung dem OSUA-Vorstand mit Vertretern aus den drei Verbandsgemeinden Döttingen, Klingnau und Koblenz.

Sämtliche Informationen zur OSUA-Schulordnung finden Sie hier.

Schulordnung

In der 1.-3. Oberstufe unternehmen die OSUA-Klassen in der Regel eintägige Schulreisen, Exkursionen, Theaterbesuche, usw.

Schule und LP tragen die Verantwortung für das Wohlergehen der SuS während der Schulzeit. Dies umfasst den Zeitraum vom Eintreffen auf dem Schulareal (in der Regel fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn) bis zum Ende des Schulunterrichts (das Kind begibt sich unmittelbar nach Schulschluss auf dem kürzesten Weg nach Hause). Die Obhutspflicht der Schule endet, wenn die SuS das Schulareal verlassen. Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern.

An der Schule ist der Austausch unter der SL und den LP, mit dem SPD und weiteren Fachstellen oft angezeigt und wichtig. Damit sich dies im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen abwickeln lässt, kann es notwendig sein, von den Eltern eine Schweigepflichtentbindung einzuholen.

Wer an der OSUA über die gesetzlich vorgeschriebene Zeit von obligatorischen Schuljahren und dem erfüllten 16. Lebensjahr noch ein Jahr zur Schule geht, macht dies auf freiwilliger Basis. Hierfür wird eine Vereinbarung zwischen SuS, Eltern und Schule geschlossen. Vergehen gegen diese Vereinbarung können den Schulausschluss zur Konsequenz haben.

An der OSUA verfügen alle SuS über einen eigenen Spind. Darin können sie private Gegenstände wie auch Bücher, Kleider usw. einschliessen. Für verlorene und mutwillig abgebrochene Spindschlüssel ist eine Entschädigung von CHF 20.00 zu entrichten.

Kinder lernen durch den Austausch mit anderen. Das ist auch bei der Sprache so. Was ist bei der Sprachentwicklung zu beachten?

Weitere Informationen

T

Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler kommunizieren über Teams.

U

Unentschuldigte Absenzen haben einen Eintrag im Zeugnis zur Folge und werden im Wiederholungsfall gebüsst.

Urlaubsgesuche sind mittels dem Formular rechtzeitig an die bewilligende Stelle zu stellen. 

Urlaubsgesuch für Schülerinnen und Schüler

Sämtliche Informationen zur Urlaubsregelung lesen sie in der Schulordnung.

Schulordnung

 

V

W

Nebst den Pflichtfächern haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, je nach Schuljahr und Oberstufentyp Wahlpflichtfächer und Wahlfächer nach den persönlichen Interessen auszuwählen.

Die Wahl- und Wahlpflichtfächer, welche mit einem p gekennzeichnet sind, sind promotionswirksam. Das heisst, diese werden benotet und die Noten zählen ebenfalls für die Versetzung in die nächste Klasse.

Nicht promotionswirksam sind Fächer wie Chor, Ethik und Religionen, Instrumentalunterricht, Ensemble, Künstlerisches Gestalten, Theater, usw.

Aufgrund der Anmeldungen wird festgelegt, ob und welche Kurse durchgeführt werden können. In gewissen Kursen können nicht mehr als 12 - 15 Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

Sollte ein Kurs nicht stattfinden können oder überbelegt sein, werden wir mit Ihnen und den Schülerinnen und Schülern Rücksprache nehmen.

Wahlfachangebot 2024

X, Y, Z

Eltern sind verantwortlich, dass ihr Kind die Schule regelmässig besucht. Es wird zudem erwartet, dass Eltern ihr Kind zur Erledigung der Hausaufgaben anhalten und es ausgeruht zur Schule schicken. Zudem wird verlangt, dass Eltern mit den Lehrpersonen und der Schulleitung kooperativ zusammenarbeiten. Gemäss Schulgesetz sind die Eltern verpflichtet, Einladungen der SL und/oder der LP zu Elternveranstaltungen sowie Gesprächen Folge zu leisten.

Eltern haben das Recht, den Unterricht ihres Kindes zu besuchen. Die Schule ist verpflichtet, die Eltern über das Schulgeschehen und über die Leistungen ihres Kindes regelmässig zu informieren. Dies erfolgt in Form von Elterngesprächen, Standortgesprächen, Elternabenden, Informationsveranstaltungen und schriftlich über Klapp.

Falls Eltern das Gefühl haben, sie seien zu wenig informiert, sollen sie sich an die Vertreter der Schule wenden. Vor wichtigen Entscheiden haben die Eltern das Recht auf Anhörung und Einsicht in die Akten. Der definitive Entscheid wird ihnen von der SL und/oder KSVO schriftlich mit Begründung eröffnet. Dem Entscheid wird auch die Rechtsmittelbelehrung beigefügt. Diese gibt an, wie und wo eine Beschwerde gegen den Entscheid der SL und/oder KSVO eingereicht werden kann.

 

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